28.07.2026
Die KANZLEI ROTHER befindet sich vom 01.08. bis 31.08.2026 im Urlaubsmodus.In diesem Zeitraum ist keine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet. Es erfolgt keine Annahme neuer Mandate oder Anliegen.
Bestandsmandate: Für bereits bestehende Mandate sind wir in dringenden Angelegenheiten eingeschränkt per E-Mail erreichbar.
Ab dem 01.09.2026 ist die KANZLEI ROTHER gerne wieder wie gewohnt telefonisch für Sie da.10.09.2025
Christoph Rother LL.M. als TOP Anwalt 2026 im Arbeitsrecht ausgezeichnet.
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Ihr Recht ist unsere Motivation.
Wir sind spezialisiert auf Arbeitsrecht.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Von A wie Aufhebungsvertrag oder Abfindung über B wie betriebliche Altersversorgung oder befristetes Arbeitsverhältnis, E wie Elternzeit, K wie Kündigung oder Klage bis Z wie Zeugnis oder Zielvereinbarung.
Wir sind effizient, zielgerichtet und handeln stets kostenbewusst. Uns zeichnet aus, dass wir ganz individuell auf Ihr Anliegen eingehen.
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