Für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Führungskräfte
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Führungskräfte in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Mit unserem persönlichen und lösungsorientierten Beratungsansatz können wir viele Fragestellungen außergerichtlich durch Aufhebungsvertrag oder Vergleich erfolgreich abschließen.

Wir treten bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten auf.

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Kündigung des Arbeitsvertrages
Wir betreuen unsere Mandanten bei Abmahnungen oder drohenden Kündigungen. Die frühzeitige Einschaltung des spezialisierten Anwalts ist aus taktischen Gründen in solchen Fällen von enormer Bedeutung.

Bei Kündigungen, sei es wegen Krankheit, Verhalten oder aus betriebsbedingten Gründen, sei es ordentlich oder außerordentlich, zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf, führen in enger Absprache mit Ihnen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und erheben nötigenfalls Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Abfindung
Ein besonderes Augenmerk unserer Beratung liegt in der Optimierung der Abfindungszahlung im Rahmen von Aufhebungs- oder Vergleichsvereinbarungen. Wir beraten Sie, welche Abfindungssummen und welche weiteren Zahlungen in Ihrem konkreten Fall denkbar und realistisch sind. Wir zeigen Ihnen Ihre Chancen und Risiken auf. Gerade aufgrund unserer arbeitsrechtlichen Spezialisierung und besonderen Erfahrung sind wir in der Lage, Risiken des Arbeitgebers zu erkennen und als Ihre Chance bei den Verhandlungen zu Ihrem Vorteil einzubringen.  Dies ermöglicht uns regelmäßig, in Verhandlungen Abfindungssummen zu erreichen, die deutlich höher als die sogenannte Regelabfindung sind.

Kündigungsschutzklage
Nach einer Kündigung ist der sofortige telefonische Kontakt zum spezialisierten Anwalt besonders wichtig. Entscheidende Fragen müssen sofort geklärt werden, um Nachteile zu vermeiden(z.B. war der Unterzeichner der Kündigung zum Ausspruch der Kündigung überhaupt berechtigt). Sehr wichtig ist auch die Einhaltung der dreiwöchigen Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Bei Versäumen der Frist ist nur in seltenen Ausnahmefällen eine verspätete Klage möglich. Um Ihre Rechte effektiv und nachhaltig zu wahren, müssen bereits bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage die richtigen Anträge bei Gericht gestellt werden. Wir sehen immer wieder Klagen, bei denen die entscheidenden Anträge fehlen oder nicht korrekt gestellt wurden. Verzichten Sie nicht leichtfertig auf Ihr gutes Recht.

Unsere Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen ist daher Ihr Vorteil.

Rechtsschutzversicherung
Wir führen für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ihr Ansprechpartner:

Christoph Rother LL.M.
Christoph Rother LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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