Für Kollegen

Arbeitsrecht für Kollegen
Wir arbeiten gerne mit Anwalts- oder Steuerberaterkollegen zusammen.

Zusammenarbeit bei arbeits- und dienstrechtliche Fragen
Häufig stellen sich neben Ihrem eigentlichen Haupttätigkeitsgebiet auch einfachere oder hoch komplexe arbeits- oder dienstrechtliche Fragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Lösung der Fragestellungen. In welcher Weise wir im Einzelfall eingeschaltet werden oder nach Außen hin auftreten, stimmen wir miteinander ab.

Typische Beispiele sind nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Arbeitnehmerüberlassung oder Fragen der betrieblichen Altersversorgung, bei denen uns Kollegen kontaktieren.

Für uns ist klar: Ihr Mandant soll auch Ihr Mandant bleiben.

Zusammenarbeit bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen
Besondere Expertise haben wir im Bereich Statusfeststellungsverfahren (Clearingstelle) und in der Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung. Bei den Themen Scheinselbständigkeit, arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit oder Behandlung von Gesellschaftergeschäftsführern im Rahmen der Frage der Rentenversicherungspflicht vertrauen überregional Anwalts- und Steuerberaterkollegen auf unseren Rat.

Second Opinion
Schwierige Konstellationen fordern eine individuelle und lösungsorientierte Beratung. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet Rechtsanwalt Christoph Rother LL.M. Anwaltskollegen auch die Einholung einer zweiten Meinung (sog. second opinion) an. Im ärztlichen Bereich ist die „Zweite Meinung“ Standard. Wir bieten Ihnen dies auch im Arbeitsrecht an.

UBV / Terminvertreter
Gerne treten wir für Sie als UBV (Unterbevollmächtigter / Terminvertreter) vor den lokalen und regionalen Gerichten in Arbeits- und Sozialrechtssachen auf. Durch unsere sehr zentrale und sehr gerichtsnahe Kanzleilage ist es uns möglich, sämtliche Passauer Gerichte in wenigen Minuten (5 bis max. 10 Minuten) fußläufig zu erreichen.

Dieser Zeitvorteil ist auch Ihr Vorteil bzw. der Ihrer Mandanten.

Wir treten vor folgenden lokalen Gerichten in Passau als UBV auf:

In Ostbayern treten wir als UBV regelmäßig vor folgenden Arbeitsgerichten auf:

Kosten
Unsere Beratungsleistungen rechnen wir üblicherweise nach Zeitaufwand ab. In UBV-Angelegenheiten vereinbaren wir je nach Fallgestaltung Gebührenteilung, Abrechnung nach Zeitaufwand oder eine Pauschale.

Sprechen Sie uns einfach an, damit wir weitere Details abstimmen können.

 

Ihr Ansprechpartner:

Christoph Rother LL.M.
Christoph Rother LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon 0851-204245-0
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