Das F.A.Z.-Institut und das Analyseunternehmen QuantiQuest haben Rechtsanwalt Christoph Rother LL.M. in ihr neues Anwaltsranking „TOP Anwalt 2026“ im Arbeitsrecht aufgenommen.
Christoph Rother LL.M. wird für seine herausragende Expertise im Arbeitsrecht empfohlen.
Das F.A.Z. Institut und QuantiQuest haben die herausragende juristische Expertise durch eine umfassende Analyse von Mandantenbewertungen und Kollegenempfehlungen ermittelt.
Weitere Informationen zum Ranking sowie zur Methodik der Datenerhebung finden Sie hier.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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