Christoph Rother LL.M. als „TOP Anwalt 2026“ im Arbeitsrecht ausgezeichnet

Das F.A.Z.-Institut und das Analyseunternehmen QuantiQuest haben Rechtsanwalt Christoph Rother LL.M. in ihr neues Anwaltsranking „TOP Anwalt 2026“ im Arbeitsrecht aufgenommen.

Christoph Rother LL.M. wird für seine herausragende Expertise im Arbeitsrecht empfohlen.

Das F.A.Z. Institut und QuantiQuest haben die herausragende juristische Expertise durch eine umfassende Analyse von Mandantenbewertungen und Kollegenempfehlungen ermittelt.

Weitere Informationen zum Ranking sowie zur Methodik der Datenerhebung finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner:

Christoph Rother LL.M.
Christoph Rother LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon 0851-204245-0
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